Erste-Hilfe bei Vögeln

Erste-Hilfe bei Vögeln: Prioritäten

RUHE BEWAHREN! Viele Fehler in der Ersten-Hilfe entstehen, weil nicht systematisch vorgegangen wurde. Auch wenn die Situation noch so schockierend aussehen sollte, am besten, man atmet erst mal tief durch und überlegt, was zu tun ist.

Was ist zu tun, wenn:

1.       Lebensbedrohliche Krankheiten oder Verletzungen vorliegen?

Sie erfordern sofortige Behandlung. Parallel zur Erstversorgung muss mit dem Tierarzt Rücksprache genommen und abgeklärt werden, ob der Vogel in die Praxis gebracht werden soll oder ob sogar ein Hausbesuch erforderlich ist. Mögliche Symptome für lebensbedrohliche Zustände können sein: Starke Blutungen oder Blutungen durch offene Wunden; Kreislaufkollaps u.a.

2.       Nichtlebensbedrohliche, aber sehr schmerzhafte Verletzungen / Krankheiten auftreten?

Das Ziel der Ersten-Hilfe ist es hier, den vorliegenden Zustand nicht zu verschlimmern und den Vogel auf den Transport zum Tierarzt vorzubereiten. Bsp.: Knochenbrüche, Durchfall, Erbrechen .Achtung: Starker Durchfall und Erbrechen können unbehandelt über einen längeren Zeitraum lebensbedrohliche Zustände auslösen und sollten deshalb nicht unterschätzt werden.

3.       Geringfügige Verletzungen oder Krankheiten vorliegen?

Darunter versteht man z.B. leichte Abschürfungen; Sie können unter Umständen selber zu Hause behandelt werden. Liegen mehrere Verletzungen gleichzeitig vor, wird diese Kategorie zuletzt behandelt. Bestehen die Symptome trotz Behandlung über einen längeren Zeitraum ohne Verbesserung oder verschlimmern sie sich gar, muss man sofort den Tierarzt aufsuchen.

Ganz wichtig: Wer sich unsicher ist, sollte auf jeden Fall den Tierarzt aufsuchen. Vögel sind eine sehr empfindliche Spezies. Möglicherweise ist der Vogel durch die Verletzung bereits in einem Schockzustand und das plötzliche Anfassen bzw. aus dem Käfig nehmen und die anschließende Behandlung können manchmal zu plötzlichem, unter Umständen tödlichem Kreislaufversagen führen. Man sollte sich diesen Umstand bewusst machen. Eine notwendige Behandlung aus diesem Grunde nicht zu beginnen und den Vogel unnötig leiden zu lassen, ist aber unter Aspekten des Tierschutzes abzulehnen. Ist die vorliegende Verletzung nur geringfügig und nicht lebensbedrohlich, so kann die Behandlung um 1- 2 Stunden aufgeschoben werden, damit der vogel sich von dem Schock erholen kann.